Taxonomie-Konformes Versicherungsprodukt

Die EU Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) ist ein wichtiger Baustein der »Sustainable Finance Strategy« der EU. Durch die Sustainable Finance selbst, sollen Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzmarktakteuren bei Entscheidungen berücksichtigt werden1. So ist die Sustainable Finance ein Kernelement des European Green Deal, »bei dem die EU-Kommission u.a. Maßnahmen für das Zusammenspiel von öffentlichen und privaten Investitionen in Transformationsprozesse auf dem Weg zu einer klimaneutralen europäischen Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 auf den Weg bringen wird«.1

Die EU Taxonomie [Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020] soll Transparenz darüber schaffen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Damit sollen Finanz- und auch Versicherungsprodukte in einen Wettbewerb der Nachhaltigkeit treten.

Voraussetzungen der Taxonomie

Damit ein Versicherungsprodukt als Taxonomie-Konform bezeichnet werden darf, muss der Produktgeber (i.d.R. der Versicherer oder Assekuradeur) darstellen wie das Versicherungsprodukt die folgenden vier Kriterien erfüllt:

1.

Leisten Sie einen „erheblichen Beitrag“ zu mindestens einem der sechs Umweltziele

2.

„Keinen nennenswerten Schaden“ (DNSH) eines der anderen fünf Umweltziele

3.

Halten Sie Mindeststandards (z.B. Menschenrechte) ein

4.

Erfüllen Sie die geltenden technischen Bewertungs-Kriterien (für Punkt 1 & 2)

Ziele der Taxonomie

Die Taxonomieverordnung2 beschreibt insgesamt sechs Umweltziele, die eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig machen sollen. Hierzu gehören die Umweltziele:

1

Klimaschutz

2

Klimaanpassung

3

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen

4

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6

Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Versicherungsprodukte unterstützen die Klimataxonomie – nicht die Umwelttaxonomie

Die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Klimaanpassung werden in der sogenannten Klimataxonomie beschrieben, während die vier weiteren Umweltziele zusammengefasst als Umwelttaxonomie bezeichnet werden. Leider findet sich die Versicherungsbranche nur im thematischen Abschnitt zur Klimaanpassung in der Delegierten Verordnung 2021/2139 wieder. Das bedeutet, eine Versicherungstätigkeit kann nur eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit sein, wenn sie die dort beschriebenen Kriterien zur Klimaanpassung erfüllt. Zu allen weiteren Umweltzielen kann die Versicherungswirtschaft nach der Taxonomie Verordnung aktuell „keinen Beitrag“ leisten, weil hierfür keine Bewertungskriterien definiert wurden.

Dabei ist die Auswahl der Versicherungsprodukte weiter eingeschränkt, nur die folgenden Versicherungsprodukte fallen unter die Klimataxonomie:

  • Krankheitskostenversicherung;
  • Berufsunfähigkeitsversicherung;
  • Arbeitsunfallversicherung;
  • Kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung;
  • Sonstige Kraftfahrtversicherung;
  • See-, Luftfahrt- und Transportversicherung;
  • Feuer- und andere Sachversicherungen;
  • Beistand4

grün versichert prüft und kennzeichnet Taxonomie-konforme Versicherungsprodukte

Grün versichert kennzeichnet vor allem Versicherungsprodukte der Feuer- und anderen Sachversicherungen, da diese auch online über grün versichert abgeschlossen werden können. In Anlehung an das Thema der Klimaanpassung kennzeichnen wir mit unserem Icon:
T mit Regenwolke und Rettungsring“ grafisch Versicherungsprodukte die taxonomiekonform sind.

1.Sustainable Finance, Deutsche Sustainable Finance-Strategie, Die Bundesregierung, Berlin im Mai 2021

2. Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020

3. Grafiken analog „EU Taxonomy Navigator“ (https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/home)

4. Was genau darunter fällt, beschreibt der ANHANG I [Geschäftsbereiche | Nichlebensversicherungsverpflichtungen] der Europäische Kommission: Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2015/35/oj

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