Elektro-Auto-Versicherung


Deine Allgefahren-Versicherung für Deinen STROMER

Highlights der Elektro-Auto Allgefahrendeckung

Kein Schadenfreiheitsrabatt notwendig

somit schneller und direkter Abschluss möglich

Allgefahrendeckung – sehr umfassend lt. E-Auto-Bedingungen

damit kein komplizierte Kasko-Deckung notwendig (Teilkasko/Vollkasko)

Cyberschutz

(leider) immer wichtiger,… Versicherungsschutz für Schäden durch Manipulation der im STROMER befindlichen Software sowie hieraus entstehende Folgeschäden.

36 Monate Kaufpreisschutz oder GAP-Deckung für Neu- und Gebraucht-E-Fahrzeuge

Nicht nur der STROMER selbst sondern auch die Antriebsbatterie (Akku) unterliegen dem Kaufpreisschutz – bzw. erhalten vollständige Leasingdifferenzdeckung

Im Falle eines Totalschadens übernimmt der Versicherer die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor Schadeneintritt und dem ursprünglichen, tatsächlichen Kaufpreis des Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges (STROMER), sofern der Kauf nicht länger als 36 Monate zurückliegt.

Im Falle einer Fahrzeugfinanzierung oder eines Leasinggeschäfts wird alternativ die Restforderung der Finanzierungs- oder Leasinggesellschaft übernommen. *


*es gelten immer die bei Abschluss aktuellen Versicherungsbedingungen.

Selbstbehalt 150,- EUR auf alles

zur Prämiensenkung können höhere Selbstbehalte vereinbart werden (300,- EUR; 500,- EUR oder 1.000,- EUR

E-Auto-Zubehör

mitversichert sind Fahrzeugzubehör, Ladekabel – einschließlich Adapter und Wallboxen.

Mobilitätsschutz

fährt der STROMER einmal nicht – auch wegen Entladung des Akkus oder aufgrund Unfalls greift weitreichender Mobilitätsschutz.

Kann der/die STROMER-Fahrer*in (Versicherungsnehmer*in) aufgrund einer technischen Panne (hierzu zählt auch die Entladung des Akkus) bzw. durch einen Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bzw. die Kosten für das Abschleppen oder Bergen des Fahrzeuges bis zu einer Höhe von 500,- EUR.

Kann der STROMER nicht am Schadentag oder am nachfolgenden Tag fahrbereit gemacht werden, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt. Hierbei übernimmt der Versicherer die Bahnkosten der 1. Klasse, zusätzlich nachgewiesene Taxikosten bis 100,- EUR. Wahlweise kann der/die Versicherungsnehmer*in die Kosten für bis zu drei Übernachtungen oder die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeuges geltend machen. Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zu 1.000,- EUR.*

Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod oder Diebstahl
Im Falle von Krankheit, Verletzung oder Tod des einzigen Fahrers oder Diebstahl des versicherten STROMERS werden hiermit verbundene Übernachtungs- oder Rücktransportkosten bis zu einer Höhe von 1.000,- EUR übernommen.*


*es gelten immer die bei Abschluss aktuellen Versicherungsbedingungen.

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